Photovoltaik Förderungen
Förderungen für Photovoltaik Anlagen
Photovoltaikanlagen zahlen sich aus, weil sie eine nachhaltige und kosteneffiziente Möglichkeit bieten, saubere Energie zu erzeugen. Sie reduzieren langfristig die Stromkosten und erhöhen die Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen. Durch staatliche Förderungen und Einspeisevergütungen wird die Investition in eine Photovoltaikanlage noch attraktiver, da diese die Amortisationszeit verkürzen und die Rendite erhöhen.
Was bietet PV für Vorteile?
Für Photovoltaikanlagen gibt es verschiedene Vorteile, die ihre Wirtschaftlichkeit erhöhen. Dazu gehören beispielsweise:
Einspeisevergütungen für den ins Netz eingespeisten Solarstrom
Investitionszuschüsse zur Deckung der Installationskosten
steuerliche Vorteile
günstige Kredite
regionale Förderprogramme
Diese finanziellen Anreize machen die Entscheidung für die Investition in eine Photovoltaikanlage noch einfacher.
Wofür erhält man eine Förderung?
In Wien werden neu installierte Photovoltaikanlagen sowie Erweiterungen bestehender Anlagen im Netzparallelbetrieb gefördert. Dabei müssen die Anlagen mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr erreichen. Für vertikal montierte Photovoltaikanlagen beträgt die Mindestanforderung 500 Volllaststunden pro Jahr. Diese Förderungen tragen dazu bei, die Investitionskosten zu senken und die Installation von Photovoltaikanlagen sowohl für private Haushalte als auch für Unternehmen attraktiver zu gestalten.
Zusätzlich zur nationalen Förderung und der Umsatzsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen im privaten Bereich bis zu einer Spitzenleistung von 35 kWp bietet Wien eine weitere Förderung. Diese umfasst 250 Euro pro installiertem Kilowatt Peak (kWp) Photovoltaikleistung und 200 Euro pro installiertem Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität.
Grundsätzlich gibt es Förderungen für verschiedene Varianten der PV-Anlage, so auch für Dachanlagen, Fassadenmodule oder Freiflächenanlagen.
Was muss beachtet werden, wenn eine Förderung beantragt wird?
Bei der Installation einer Photovoltaikanlage in einem Einfamilienhaus ist es wichtig, dass das Angebot der Errichterfirma nicht unterzeichnet wird, bevor der Antrag für die Förderung gestellt wurde. Der geplante Jahresertrag in Kilowattstunden sowie die Anlagenleistung in Kilowatt müssen von der Errichterfirma oder einem befugten Planer bestätigt werden, und eine firmenmäßige Zeichnung ist erforderlich.
Für mehrstöckige Wohngebäude ab Bauklasse 3 ist zusätzlich ein Energieausweis oder ein entsprechender Plan erforderlich. Diese Anforderungen dienen dazu, sicherzustellen, dass die Installation der Photovoltaikanlage effizient und gemäß den geltenden Standards erfolgt.
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Andreas Feichtinger
Kundenkontakt Voltaigo
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